AGB

1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen
der Übersetzerin/Dolmetscherin und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
1.2 Die AGB werden vom Kunden/Auftraggeber
durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der
Geschäftsverbindung. Sie gelten also auch für künftige Geschäfte.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers sind für die Übersetzerin/Dolmetscherin nur verbindlich,
wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
   
2. Auftragserteilung
2.1 Der Auftraggeber legt den zu
übersetzenden Text in elektronischer oder in sonstiger Form vor.
2.2 Der Auftraggeber gibt der
Übersetzerin die Zielsprache des Textes sowie gegebenenfalls besondere
Terminologiewünsche bekannt.
   
3. Mitwirkungs- und
Aufklärungspflicht des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber hat die
Übersetzerin/Dolmetscherin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der
Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der
Ausfertigungen, Druckreife etc.).
3.2 Ist die Übersetzung für den
Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug zu
überlassen.
3.3 Informationen und
Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung / Erbringung der
Dolmetschleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und
rechtzeitig der Übersetzerin/Dolmetscherin zur Verfügung zu stellen (Zeichnungen,
Tabellen, Abkürzungen, Glossare, Abbildungen etc.).
3.4 Der Dolmetscherin ist eine
angemessene Frist zur Vorbereitung des Dolmetscheinsatzes sowie zum
rechtzeitigen Studium der vorab überreichten Unterlagen zu gewähren. Die
Dolmetscherin ist ggf. vor dem Einsatz in die Themen und in die Vorgeschichte
der Verhandlungen einzuweisen.
3.5 Fehler, die sich aus der
Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten durch den Auftraggeber ergeben, gehen
nicht zu Lasten der Übersetzerin.
   
4. Geheimnisschutz
4.1 Alle Texte werden
vertraulich behandelt, und die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen
über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit
für den Auftraggeber bekannt werden.
4.2 Der Auftraggeber übergibt
der Übersetzerin den zu übersetzenden Text in Papierform, per Fax oder
E-Mail.
4.3 Angesichts der Einblicks-
und Zugriffsrisiken Dritter bei der elektronischen Übermittlung von Texten
und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form kann die
Übersetzerin einen absoluten Schutz von Betriebs- und
Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen
nicht gewährleisten.
   
5. Honorar und
Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise verstehen sich in
Euro zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Grundlage
für die Berechnung der Übersetzung ist in der Regel die übersetzte Zeile in
der Zielsprache, wobei hier ein Mindestauftragshonorar von € 25,– zu
beachten ist. Bei dringenden Aufträgen kann ein Eilzuschlag bis zu 50% des
Honorars in Rechnung gestellt werden.
5.2 Die
Übersetzerin/Dolmetscherin kann bei umfangreichen Übersetzungsaufträgen den
Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv
notwendig ist.
5.3 Die Rechnung wird mit
Rechnungszugang rein netto innerhalb 14 Tagen fällig.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die
Übersetzerin/Dolmetscherin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
Basiszinssatz pro Jahr zu verlangen.
5.4 Im Verzugsfalle ist die
Übersetzerin/Dolmetscherin berechtigt, alle Forderungen, die auf demselben
Rechtsverhältnis beruhen, sofort fällig zu stellen.
5.5 Die Übersetzung bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber
keine Nutzungsrechte.
   
6.

6.1

Haftung

Die
Übersetzerin/Dolmetscherin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die
Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten ein.

   
7. Lieferfristen
7.1 Lieferfristen werden dem
Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie können immer nur
voraussichtliche Termine sein; nur wenn ausdrücklich ein Festtermin
vereinbart wird, ist dieser bindend.
7.2 Der Auftraggeber ist
verpflichtet, der Übersetzerin eine angemessene Nachfrist zu setzen, außer
diese Verpflichtung wurde abgedungen.
   
9. Störung, höhere Gewalt,
Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
9.1 Die Übersetzerin/Dolmetscherin
haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihrer Tätigkeitsausübung,
insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen,
Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und
Übertragungsstörungen und sonstige von ihr nicht zu vertretenden Hindernisse
entstehen. In solchen Ausnahmefällen ist die Übersetzerin/Dolmetscherin
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber
daraus Ansprüche entstehen.
9.2 Die Übersetzerin haftet
ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen, außer dass ihrerseits
keine Schutzmaßnahmen (Virenschutzprogramme und sonstige angemessene
Schutzmaßnahmen) ergriffen worden sind.
9.3 Bei Lieferungen von Dateien
per E-Mail ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der
übertragenen Dateien und Texte auf vollständige und korrekte Übermittlung
verantwortlich. Auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhende
Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.
   
10. Sicherheiten
10.1 Der Auftraggeber ist auf
Verlangen der Übersetzerin/Dolmetscherin hin verpflichtet, der
Übersetzerin/Dolmetscherin für die Kosten der Übersetzungsleistung
entsprechend dem Rechtsgedanken nach § 648a BGB Sicherheit zu leisten.
Hierbei gilt auch die Schadensersatzregelung des § 648a BGB als vereinbart.
Dabei bleiben die Pfand- und Sicherungsrechte der Übersetzerin/Dolmetscherin unberührt.
   
11. Schlussbestimmungen
11.1 Für die Übersetzer- und
Dolmetscherleistungen sowie für alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt
deutsches Recht.
11.2 Gerichtsstand ist München.
11.3 Sollte eine (Teil-)
Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so beeinflusst dies
die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht.
11.4 Änderungen des Vertrages
bedürfen der Schriftform sowie der Einverständnis beider Vertragsparteien.