1. | Allgemeines |
1.1 | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Übersetzerin/Dolmetscherin und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. |
1.2 | Die AGB werden vom Kunden/Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten also auch für künftige Geschäfte. |
1.3 | Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin/Dolmetscherin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat. |
2. | Auftragserteilung |
2.1 | Der Auftraggeber legt den zu übersetzenden Text in elektronischer oder in sonstiger Form vor. |
2.2 | Der Auftraggeber gibt der Übersetzerin die Zielsprache des Textes sowie gegebenenfalls besondere Terminologiewünsche bekannt. |
3. | Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers |
3.1 | Der Auftraggeber hat die Übersetzerin/Dolmetscherin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife etc.). |
3.2 | Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug zu überlassen. |
3.3 | Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung / Erbringung der Dolmetschleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin/Dolmetscherin zur Verfügung zu stellen (Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, Glossare, Abbildungen etc.). |
3.4 | Der Dolmetscherin ist eine angemessene Frist zur Vorbereitung des Dolmetscheinsatzes sowie zum rechtzeitigen Studium der vorab überreichten Unterlagen zu gewähren. Die Dolmetscherin ist ggf. vor dem Einsatz in die Themen und in die Vorgeschichte der Verhandlungen einzuweisen. |
3.5 | Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten durch den Auftraggeber ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin. |
4. | Geheimnisschutz |
4.1 | Alle Texte werden vertraulich behandelt, und die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. |
4.2 | Der Auftraggeber übergibt der Übersetzerin den zu übersetzenden Text in Papierform, per Fax oder E-Mail. |
4.3 | Angesichts der Einblicks- und Zugriffsrisiken Dritter bei der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form kann die Übersetzerin einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten. |
5. | Honorar und Zahlungsbedingungen |
5.1 | Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Grundlage für die Berechnung der Übersetzung ist in der Regel die übersetzte Zeile in der Zielsprache, wobei hier ein Mindestauftragshonorar von € 25,– zu beachten ist. Bei dringenden Aufträgen kann ein Eilzuschlag bis zu 50% des Honorars in Rechnung gestellt werden. |
5.2 | Die Übersetzerin/Dolmetscherin kann bei umfangreichen Übersetzungsaufträgen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. |
5.3 | Die Rechnung wird mit Rechnungszugang rein netto innerhalb 14 Tagen fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Übersetzerin/Dolmetscherin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz pro Jahr zu verlangen. |
5.4 | Im Verzugsfalle ist die Übersetzerin/Dolmetscherin berechtigt, alle Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, sofort fällig zu stellen. |
5.5 | Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber keine Nutzungsrechte. |
6.
6.1 |
Haftung
Die |
7. | Lieferfristen |
7.1 | Lieferfristen werden dem Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein; nur wenn ausdrücklich ein Festtermin vereinbart wird, ist dieser bindend. |
7.2 | Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Übersetzerin eine angemessene Nachfrist zu setzen, außer diese Verpflichtung wurde abgedungen. |
9. | Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren |
9.1 | Die Übersetzerin/Dolmetscherin haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihrer Tätigkeitsausübung, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von ihr nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen ist die Übersetzerin/Dolmetscherin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber daraus Ansprüche entstehen. |
9.2 | Die Übersetzerin haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen, außer dass ihrerseits keine Schutzmaßnahmen (Virenschutzprogramme und sonstige angemessene Schutzmaßnahmen) ergriffen worden sind. |
9.3 | Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte auf vollständige und korrekte Übermittlung verantwortlich. Auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhende Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden. |
10. | Sicherheiten |
10.1 | Der Auftraggeber ist auf Verlangen der Übersetzerin/Dolmetscherin hin verpflichtet, der Übersetzerin/Dolmetscherin für die Kosten der Übersetzungsleistung entsprechend dem Rechtsgedanken nach § 648a BGB Sicherheit zu leisten. Hierbei gilt auch die Schadensersatzregelung des § 648a BGB als vereinbart. Dabei bleiben die Pfand- und Sicherungsrechte der Übersetzerin/Dolmetscherin unberührt. |
11. | Schlussbestimmungen |
11.1 | Für die Übersetzer- und Dolmetscherleistungen sowie für alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. |
11.2 | Gerichtsstand ist München. |
11.3 | Sollte eine (Teil-) Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so beeinflusst dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. |
11.4 | Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform sowie der Einverständnis beider Vertragsparteien. |